Buehl.
Eisenbahnstraße 37 A
77815 Bühl
buehl@tanzkraftwerk.de
0176 63427632
| Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag | Samstag | Sonntag |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 15:45-16:30 Hip-Hop ab 4 Jahre | 16:00-17:00 Ballett Kids | 17:00-18:00 Female Teens | 19:00-20:00 Contemporary Erwachsene | 16:00-17:00 Hip-Hop ab 10/12 Jahre | ||
| 16:30-17:30 Hip-Hop ab 6 Jahre | 17:00-18:00 Contemporary Teens | 18:00-19:00 Commercial | 20:00-21:00 Heels | 17:00-18:00 Female Teens | ||
| 17:30-18:30 Hip-Hop ab 12 Jahre | 18:00-19:00 Afro | 19:00-20:30 Hip-Hopm Showgruppe RED FLAGS | AB JANUAR 2027 16:00-17:00 Hip-Hop ab 8 Jahre | |||
| 19:00-20:00 Hip-Hop Erwachsene | AB JANUAR 2027 17:00-18:00 Hip-Hop ab 10 Jahre | |||||
| 20:00-21:00 Female / Heels (optional) | AB JANUAR 2027 18:00-19:00 Hip-Hop ab 13 |
Ich bin Alexandra Wojcik und gründete 2016 zusammen mit Manuel Kailer das Tanzkraftwerk. Schon im Jugendalter begann ich Hip Hop Kurse zu unterrichten. Meine Ausbildung absolvierte ich als staatlich anerkannte Tanzpädagogin an der Tanzakademie Minkov. Seitdem stehe ich zusammen mit vielen Künstler auf der Bühne. Außderm bin ich im deutschen Nationalteam von Les Mills für die Tanzprogramme Les Mills Bodyjam und Les Mills Barre
Ich bin die Sina, staatlich geprüfte Sport-und Gymnastiklehrerin. Mein Schwerpunkt liegt im Jazz, Contemporary und Female.
Ich bin Yogi und komme aus Karlsruhe. Mit 17 Jahren habe ich angefangen zu tanzen. Über die Jahre Konto ich mit meinem Formationen Select, Crew76 und Weee zahlreiche Erfolge feiern. Mein Stile sind Hip Hop, New Style, Lyrical Hip Hop.
Ich bin Sidney.
Ich bin Natalia
ONLINE AGB:
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Tanzkraftwerk
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mitgliedschaften und die Teilnahme an den regelmäßigen Kursangeboten von Tanzkraftwerk.
Der Vertrag kommt mit Abschluss der Anmeldung und deren Annahme durch Tanzkraftwerk zustande. Bei einer Online-Anmeldung werden die gewählte Mitgliedschaft, die Vertragslaufzeit, der Mitgliedsbeitrag sowie gegebenenfalls anfallende zusätzliche Kosten vor Abschluss der kostenpflichtigen Anmeldung angezeigt.
Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird der Vertrag durch die gesetzlichen Vertreter abgeschlossen.
2. Mitgliedschaft und Unterricht
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an dem bei der Anmeldung ausgewählten regelmäßigen Kurs im vereinbarten Umfang.
Tanzkraftwerk ist berechtigt, aus organisatorischen Gründen Trainerinnen oder Trainer zu wechseln sowie zumutbare Änderungen hinsichtlich Kurszeiten und Kursräumen vorzunehmen, soweit dadurch der Gesamtcharakter der gebuchten Leistung nicht wesentlich verändert wird.
Ein Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Trainerin oder einen bestimmten Trainer besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
3. Vertragslaufzeit
Tanzkraftwerk bietet Mitgliedschaften mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten oder 12 Monaten an.
Die gewählte Mindestvertragslaufzeit sowie der Vertragsbeginn werden bei Vertragsschluss vereinbart und im Rahmen der Online-Anmeldung angezeigt.
Während der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende dieser Mindestvertragslaufzeit möglich.
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit fortgeführt und kann anschließend monatlich gekündigt werden.
4. Kündigung
Nach Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit kann die Mitgliedschaft monatlich gekündigt werden.
Die Kündigung muss spätestens bis zum 15. eines Monats bei Tanzkraftwerk eingehen, damit der Vertrag zum Ende dieses Monats beendet wird.
Geht die Kündigung nach dem 15. eines Monats ein, wird sie zum Ende des darauffolgenden Monats wirksam.
Beispiel: Geht die Kündigung am 15. Mai ein, endet die Mitgliedschaft zum 31. Mai. Geht sie am 16. Mai ein, endet die Mitgliedschaft zum 30. Juni.
Für online abschließbare Mitgliedschaften steht auf der Internetseite von Tanzkraftwerk ein Kündigungsbutton entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Verfügung.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
5. Mitgliedsbeiträge und Zahlungsweise
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach der bei Vertragsschluss ausgewählten Mitgliedschaft und der jeweils vereinbarten Vertragslaufzeit.
Der Mitgliedsbeitrag ist ein über die Vertragslaufzeit kalkulierter Gesamtbeitrag, der zur vereinfachten Abrechnung in gleichbleibenden monatlichen Teilbeträgen erhoben wird.
Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist daher insbesondere kein Entgelt für eine bestimmte Anzahl von Unterrichtsstunden innerhalb eines einzelnen Kalendermonats.
Die monatlichen Beiträge werden unabhängig davon fällig, wie viele reguläre Unterrichtstage aufgrund von Ferien oder gesetzlichen Feiertagen in den jeweiligen Monat fallen.
6. Schulferien und Feiertage
Während der regulären Schulferien des jeweiligen Tanzkraftwerk-Standortes sowie an gesetzlichen Feiertagen findet grundsätzlich kein regulärer Unterricht statt.
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge bleiben während dieser Zeiten in voller Höhe fällig. Die unterrichtsfreien Ferien- und Feiertagszeiten sind bereits bei der Kalkulation des Mitgliedsbeitrags über die Vertragslaufzeit berücksichtigt.
Tanzkraftwerk kann in einzelnen Ferien freiwillig Ferienprogramme, Workshops, Trainings, Open Classes oder sonstige Zusatzangebote anbieten.
Hierbei handelt es sich um freiwillige Zusatzleistungen. Ein Anspruch auf Durchführung eines Ferienprogramms oder eines bestimmten zusätzlichen Unterrichtsangebots während der Schulferien besteht nicht, sofern dieses nicht ausdrücklich Bestandteil der gebuchten Mitgliedschaft ist.
7. Service- und Kulturpauschale
Zusätzlich zum monatlichen Mitgliedsbeitrag wird alle sechs Monate eine Service- und Kulturpauschale in Höhe von 15,00 € erhoben.
Die Pauschale dient insbesondere der anteiligen Finanzierung von Aufwendungen im Zusammenhang mit Musiknutzung und Musiklizenzen, Projekten, Veranstaltungen sowie organisatorischen und kursübergreifenden Zusatzleistungen von Tanzkraftwerk.
Die Pauschale wird unabhängig davon erhoben, ob das einzelne Mitglied an bestimmten Projekten oder Veranstaltungen teilnimmt.
Die Service- und Kulturpauschale ist Bestandteil der vereinbarten Mitgliedschaft und wird zusätzlich zum monatlichen Mitgliedsbeitrag fällig.
Die Höhe und Fälligkeit der Pauschale werden bei der Online-Anmeldung vor Abschluss des kostenpflichtigen Vertrags ausgewiesen.
8. Persönliche Verhinderung und Krankheit
Kann ein Mitglied aus persönlichen Gründen, insbesondere aufgrund von Krankheit, Urlaub oder sonstiger persönlicher Verhinderung, nicht am Unterricht teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung oder anteilige Reduzierung des Mitgliedsbeitrags für einzelne versäumte Unterrichtsstunden.
Gesetzliche Ansprüche und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt.
9. Unterrichtsausfall
Bei kurzfristigem Unterrichtsausfall informiert Tanzkraftwerk die betroffenen Mitglieder nach Möglichkeit über die üblichen Kommunikationswege.
Soweit Tanzkraftwerk für einen Unterrichtsausfall verantwortlich ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Tanzkraftwerk kann insbesondere einen Ersatztermin oder eine zumutbare vergleichbare Ersatzleistung anbieten.
Die Regelungen über die regulären Schulferien und gesetzlichen Feiertage gemäß Ziffer 6 bleiben hiervon unberührt.
10. Änderungen des Kursplans
Tanzkraftwerk behält sich angemessene organisatorische Änderungen des Kursplans vor. Hierzu können insbesondere Änderungen der Unterrichtszeit, des Unterrichtsraums oder der eingesetzten Trainerinnen und Trainer gehören.
Wesentliche Änderungen, durch die die vereinbarte Leistung dauerhaft nicht mehr erbracht werden kann, richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
11. Verhalten und Teilnahme am Unterricht
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainerinnen und Trainer sowie den geltenden Haus- und Sicherheitsregeln Folge zu leisten.
Tanzkraftwerk kann Teilnehmerinnen oder Teilnehmer bei erheblichen oder wiederholten Störungen des Unterrichtsbetriebs oder bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Hausordnung vom Unterricht ausschließen. Weitergehende Rechte, insbesondere eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund, bleiben unberührt.
12. Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Teilnahme am Tanz- und Trainingsunterricht setzt eine entsprechende gesundheitliche Eignung voraus.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen, Verletzungen oder sonstigen Umständen, die für eine sichere Teilnahme am Unterricht relevant sind, wird empfohlen, vor der Teilnahme ärztlichen Rat einzuholen und die jeweilige Trainerin oder den jeweiligen Trainer zu informieren.
13. Haftung
Tanzkraftwerk haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
Eine Haftung für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Geld oder sonstige persönliche Gegenstände besteht nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
14. Foto- und Videoaufnahmen
Eine Veröffentlichung von Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu Werbe-, Social-Media- oder Marketingzwecken erfolgt nur, soweit hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage, insbesondere eine erforderliche Einwilligung, vorliegt.
Eine gegebenenfalls erforderliche Einwilligung in Foto- und Videoaufnahmen wird gesondert von diesen AGB eingeholt.
Bei Minderjährigen gelten die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen.
15. Online-Vertrag und Widerrufsrecht
Bei einem online oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verbrauchervertrag besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
Über das Bestehen, die Frist und die Ausübung des Widerrufsrechts wird der Kunde im Rahmen des Vertragsschlusses durch eine gesonderte Widerrufsbelehrung informiert.
Die Widerrufsbelehrung ist nicht Bestandteil dieser AGB.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung der zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, richtet sich die Rechtsfolge nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Regelungen bleibt hiervon unberührt.

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